Alarmplan für Katastrophenfälle
Downloadbutton für den Lageplan der FRS
Downloadbutton für den Krisenplan im PDF Format
Alarmzeichen:
Alarmsignal mit Ansage oder Sirenensignal (Megafon)
Der Lehrer stellt Rufverbindung zum Nachbarkollegen her. Alle Klassen verlassen sofort unter Aufsicht der Lehrer klassenweise zügig das Schulgebäude; Schulsachen bleiben im Unterrichtsraum liegen!
Der Lehrer verlässt als letzter das Zimmer.
Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler in ihren Klassenräumen bis Rettung kommt oder sie werden in einen anderen Raum geführt, der Sicherheit bietet. In diesen Räumen bleiben Fenster und Türen geschlossen.
Regelung der Räumung:
Kontrolle der Toiletten: Hauptbau: Der Lehrer, der im nächsten Raum unterrichtet
Westflügel: Die Lehrer in W11 oder W15 in Absprache
Fachtrakt: Die Lehrer in F17 und F1 in Absprache auch die Kontrolle
der Stockwerke.
Fluchtwege:
Hauptbau: Fluchtzeichen beachten! Ostflügel hinter der Turnhalle, Südflügel hinter dem
Schlössle
Westflügel: W 15 hinterm Schlössle, W 11 hinter der Turnhalle
Fachtrakt: hinter der Turnhalle
Die frühere Hausmeisterwohnung gehört nicht mehr zur Schule!
Jeder unterrichtende Lehrerstellt sicher, dass kein Schüler zurückgeblieben ist.
Grundsatz:Kein Gehen gegen den Strom – Bewegung nur Richtung Ausgang
Für eine geordnete Räumung sorgen – Ruhe bewahren
Umsichtig und verantwortlich handeln, wo Anweisungen fehlen
Nach Räumung der Gebäude verbleiben alle Schüler und Lehrer am Sammelplatz –
der Einsatz der Rettungsdienste darf nicht behindert werden.
Wichtig: Lehrer mit Hohlstunde stehen der Schulleitung sofort und unaufgefordert zur Übernahme von Aufgaben zur Verfügung
Sammelplatz: Am Sammelplatz (siehe Skizze) stellt jeder Lehrer fest, ob seine Klasse vollzählig ist und teilt dies der Schulleitung mit (ein Lehrer kann Meldung für mehrere Klassen abgeben)
Die Schulleitung (Meldezentrale) ist erreichbar am hinteren Eingang zum Schlössle
Bei Räumung: des Westflügels und des Fachtrakts: hinter der Turnhalle.
Einfahrten müssen unbedingt freibleiben für Einsatzfahrzeuge und Rettungsdienste!
Fahrräder und Kraftfahrzeuge verbleiben an ihrem Standort bis Polizei oder Lehrer die Ausfahrt freigeben und regeln.